Vertragliches - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten (zeitlich, räumlich und inhaltlich) an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Arbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen ist unzulässig. Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzung und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Vertragszweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Regelhonorars. Nachauflagen oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung. Ebenso bedarf die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte der Einwilligung. Der Gestalter hat das Recht auf Vervielfältigungen namentlich als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsrechte berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung.

Vergütung
Entwurf und Reinzeichnung sowie Nutzungsrecht-Einräumung stellen eine einheitliche Leistung dar. Die Berechnung der Honorare richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach dem Tarifvertrag der Allianz der deutschen Designer AGD mit Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. Honorare sind – soweit nicht anders angegeben – Nettobeträge (zzgl. MwSt.). Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; ebenso begründen sie kein Miturheberrecht – außer vereinbart. Unentgeltliche Leistungen sind nicht berufsüblich. Die Honorare sind nach der Ablieferung der Arbeiten fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, können Abschlagszahlungen nach dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Eine Abnahmeverweigerung aus gestalterischen und künstlerischen Gründen ist nicht zulässig; im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt werden.

Weitere Leistungen, Neben- und Reisekosten
Die Änderung von Entwürfen, die Entwicklung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Reinzeichnungen sowie Manuskriptstudium oder auch Produktionsüberwachungen werden gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder Ausführungsarbeiten entstehende technischen Nebenkosten (Materialien, Fotoarbeiten, Satz oder auch Honorare für Fotomodelle) sind gesondert zu erstatten. Soweit Verträge über Fremdleistungen im eigenen Namen von Katrin Rampp abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber Katrin Rampp im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Verauslagte Nebenkosten sind – soweit nicht anders angegeben – Nettobeträge (zzgl. MwSt.).

Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
An den Arbeiten werden Nutzungsrechte eingeräumt, das Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Katrin Rampp zurückzugeben, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die in Erfüllung des in Auftrag gegebenen Werkes nötigen Zusatzleistungen bleiben Eigentum von Katrin Rampp, wenn sie von ihnen erstellt wurden. Eine Verpflichtung zur Herausgabe der Daten besteht nicht, außer dies wäre mit entsprechender Vergütung vereinbart worden. Dies gilt insbesondere für sog. „offene“ also bearbeitbare Dateien. Das Nutzungsrecht wird nur auf das fertige Auftragswerk vergeben. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Korrektur und Produktionsüberwachung
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Katrin Rampp Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung, bei der Katrin Rampp berechtigt sind, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Eine Haftung für entstandene Schäden an überlassenen Vorlagen oder auch Filmen besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gegeben werden, haftet Katrin Rampp nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Katrin Rampp geltend zu machen; die rechtzeitige Absendung der Rüge reicht zur Wahrung der Frist aus.

Liefermenge, Belegexemplare und Eigenwerbung
Drucktechnisch bedingte Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage sind üblich und können nicht beanstandet werden. Von vervielfältigten Werken sind mindestens fünf Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Alle erstellten Arbeiten dürfen im Rahmen der Eigenwerbung verwendet und veröffentlicht werden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht diesem aus wichtigem Grund.

Gestaltungsfreiheit
Es besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entsprechend verursachten Mehrkosten zu tragen. Die überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt sind. Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, müssen nur aufbewahrt und zurückzugeben werden, wenn die Rückgabepflicht offensichtlich ist oder wenn der Auftraggeber bei der Übergabe bzw. Übersendung darauf besonders hingewiesen hat. Die Haftung  für rückgabepflichtige Unterlagen bleibt auf den Auftragswert begrenzt.

Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Katrin Rampp die vereinbarte Vergütung, jedoch müssen ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge angerechnet werden.

Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Katrin Rampp und einem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sollte eine dieser Bestimmungen der AGB unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist Kempten. Es gilt auch für Lieferungen ins Ausland das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Composizione 
Katrin Rampp 
Gerberstr. 18a 
87435 Kempten
[email protected]
Tel. 0831-9605636

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